Schulsuche
Hier finden Sie alle Schulstandorte unserer Mitglieder in Sachsen und Thüringen: Schulsuche
Was ist freie Bildung
Förderung individueller Bedürfnisse
Unsere freien Schulen achten und schätzen den Anspruch einer pluralistischen Gesellschaft. Mit unseren Bildungsangeboten fördern wir die unterschiedlichen Anlagen, Interessen und Berufswünsche der Schüler*innen. Verschiedene Talente, Begabungen sowie individuelle Unterstützungsleistungen für junge Menschen finden in einem differenzierten Schulwesen ihre Entsprechung. Wir stärken das Recht der Eltern und Schüler*innen, eine Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen auszuwählen.
Vorreiter für innovative Pädagogik
Freie Schulen arbeiten eigenständig und passen sich neuen gesellschaftlichen sowie technologischen Entwicklungen schnell an. Die daraus entstehenden pädagogischen Konzepte sind innovative Vorreiter für das gesamte Schul- und Bildungssystem. Viele der gängigen Schulprofile sowie KiTa-Konzepte, die heute etabliert sind, entstanden durch die fortschrittliche Kraft freier Bildungsträger. Somit entwickeln freie Schulen zukunftsorientierte Lösungen für das gesamte Bildungssystem.
Hohes Maß an Qualität und Vielfalt
Unsere Privatschulen gehen in ihrem Unterrichtsangebot häufig über die staatlichen Vorgaben hinaus. Außerschulische Projekte sowie die Vermittlung von sozialen und kognitiven Kompetenzen sind dabei ebenso selbstverständlich wie die Schaffung eines motivierenden Lernklimas. Immer verbunden mit dem Wunsch, junge Menschen in ihrer Selbstentfaltung und Entwicklung zu fördern und zu stärken.
Gesundes Beziehungsklima
Schulen in freier Trägerschaft sind Wirtschaftsbetriebe, die auf die Zufriedenheit ihrer Schüler*innen und Eltern angewiesen sind. Personalentscheidungen sind demnach auch immer abhängig vom jeweiligen Schulkonzept und deren Wertorientierung. Eine Auswahl, die schließlich die Beziehung zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen positiv beeinflusst und erwünschte Lerneffekte erzeugt.
Zukunftsgerichtete Aus- und Weiterbildungsangebote
Viele unserer Privatschulen reagieren schnell und innovativ auf aktuelle berufliche Anforderungen aus der Wirtschaft. Auf einem anerkannt hohen Niveau ermöglichen freie Schulen eine qualifizierte moderne Aus- und Weiterbildung. Auch hier sind freie Schulen bei der Entwicklung und Konzeption neuer Lehrinhalte Vorreiter für staatliche Schulen.
Arten der Privatschule
Unterscheidung freie Bildungseinrichtungen
Freie Bildungseinrichtungen können wir folgt unterschieden werden:
- Schulen im allgemein bildenden Bereich mit dem Status Ersatz- oder Ergänzungsschule (beispielsweise Grundschulen, Gymnasien, Oberschulen, Regelschulen, Förderschulen, Internate)
- Privatschulen im beruflichen Bereich mit dem Status Ersatz oder Ergänzungsschule (beispielsweise Berufsfachschulen, Fachschulen und -oberschulen)
- freie Hochschulen mit staatlicher Anerkennung,
- Weiterbildungseinrichtungen (unter anderem Sprachschulen, Erwachsenenbildung, Arbeitsmarktdienstleistungen, Berufsförderung
sowie Nachhilfeeinrichtungen)
Unterschied zwischen Ersatz- und Ergänzungsschule
Ersatzschulen sind weiterführende Bildungseinrichtungen. Sie bauen das Angebot weiterführender Schulen des Staates aus. Sie stehen unter behördlicher Aufsicht der Schulaufsicht und arbeiten mit den vor Ort geltenden Lehrplänen. Ergänzungsschulen ergänzen hingegen das bestehende Angebot um neue Bildungswege, insbesondere in beruflicher Hinsicht oder in mehrsprachiger, internationaler Ausrichtung.
Privatschulen sind allgemein zugänglich
Schulen in freier Trägerschaft sollen und müssen allgemein zugänglich sein; nicht zuletzt ist die gesellschaftliche Durchmischung der Schülerschaft auch entscheidend für den pädagogischen Erfolg. Das Grundgesetz verlangt in Artikel 7, Absatz 4 von den Privatschulen zu Recht, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Daher erhalten Ersatzschulen staatliche Zuschüsse und dürfen nur ein sozial verträgliches Schulgeld erheben (in manchen Bundesländern gar keins). Leider sind die Zuschüsse in den meisten Fällen zu niedrig angesetzt. Um ihre Kosten zu decken, müssen die Schulen dann ein zu hohes Schulgeld zu erheben. Daher fordert der VDP schon seit langem, die staatlichen Zuschüsse endlich flächendeckend auf ein ausreichendes Niveau (ca. 80 bis 85 Prozent der gesamten Schülerkosten an staatlichen Schulen) zu heben. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wissenswertes rund um private Bildungseinrichtungen
Beratung Privatschulgründung
Voraussetzung Privatschulgründung
In der freiheitlich-demokratischen Staatsform unseres Grundgesetzes sind neben staatlichen Schulen entsprechende Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) vom Staat nicht nur zu dulden, sondern zu gewährleisten. Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert das Recht, Privatschulen zu errichten. Eine Unterrichtseinrichtung gilt dann als Schule, wenn der Unterricht
- auf Dauer
- unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler
- in mehreren Fächern
- an mehreren Schülern*innen planmäßig erfolgt.
Die Errichtung einer Ersatzschule bedarf der staatlichen Genehmigung. Diese Genehmigung ist zu erteilen,
- wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den staatlichen Schulen zurücksteht
- wenn ihre Schüler*innen nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden und
- wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
Rechtliche Grundlagen
Sachsen
- Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Thüringen
- Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Beratungstermin
Wir beraten und informieren Sie zum Thema private Schulgründung bei uns im Landesverband. Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter:
Telefon: 0341 149911-26
E-Mail: info@privatschulen-sachsen-thueringen.de