Schulaufsichtliche Prüfungen meistern

Schulaufsichtliche Prüfungen finden sowohl als Schulbesuche ohne besonderen Anlass statt als auch als besondere Prüfungen aus bestimmtem Anlass. Schulträger und ihre Vertreter sollten sich darüber im Klaren sein, was die Schulaufsicht prüfen darf und was ggf. die Konsequenzen von festgestellten Mängeln sind.

Das Seminar beinhaltet auch, wie sich Schulträger gegen überzogene Anforderungen wehren können und wie sie mit eventuellen Mängeln umgehen sollten.

 

Inhalte des SeminarS

  • Art der Schulaufsicht: Rechtsaufsicht, keine Dienst- oder Fachaufsicht
  • Recht der Schulaufsicht auf Betreten des Schulgeländes und Vorlage von Unterlagen
  • Prüfungsumfang: Genehmigungs- bzw. Anerkennungsvoraussetzungen
  • Vorlage von Unterlagen heißt nicht Vorlage von Akten
  • Ablauf von Schulbesuchen
  • Besprechung und Protokollierung
  • Beurteilung von Mängelfeststellungen
  • Folgen von Mängeln
  • Rechtsmittel?

Gern können Sie uns Ihre Fragen bereits im Vorfeld per E-Mail zuschicken – selbstverständlich sind auch Fragen während der Veranstaltung willkommen.


Zielgruppe

Schulleitungen und Leitungskräfte an freien Schulen.

Das Seminar ist an den Verhältnissen in Thüringen und Sachsen orientiert. Teilnehmer aus anderen ostdeutschen Bundesländern sollten sich rechtzeitig anmelden, damit ihr Bundesland berücksichtigt werden kann.

 

Referent

Rechtsanwalt Martin Sträßer
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield

 Straesser

Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit März 1990 ist er in Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt) tätig.

Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Er war lange Zeit stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen und Schatzmeister des Kinderschutzbundes.

Seit mehr als 10 Jahren konzentriert sich RA Sträßer auf das Gebiet "Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft". Er berät Träger von Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Tageseltern, nicht aber andere Beteiligte (Eltern, Lehrer, Schüler, Behörden).

RA Sträßer führt gerichtliche Auseinandersetzungen um die Finanzierung von Einrichtungen aller Art in vielen Bundesländern mit Schwerpunkt Ostdeutschland, aber nicht darauf beschränkt. Daneben berät vertritt er die Träger von Einrichtungen auch im Hinblick auf Genehmigungen und Auflagen.
Er berät hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit allen Beteiligten (Schul- und Betreuungsverträge, Arbeitsverträge usw.).

 

Termin und Ablauf


Donnerstag, den 04.11.2025

10:00 - 14:00 Uhr (inkl. Pause)

Ab  9:30 Uhr       Empfang der Teilnehmer/innen
     10:00 Uhr      Beginn
ca. 11:45 Uhr      Pause
ca. 14:00 Uhr      Veranstaltungsende
 

Veranstaltungsort

VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.
Petersstraße 1-13, 5. OG
04109 Leipzig

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Teilnahmezertifikat // Verpflegung  // Tagungsgetränke

Kosten

Mitglieder VDP:      299,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Nichtmitglieder:     379,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 20.10.2025

Teilnahmebedingungen

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